Wenn eine Pensionskasse nur gerade die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen bietet, dann ist es in der Tat so, dass ein Vor­bezug die Invalidenrente schmälert. Denn die gesetzliche Invalidenrente ist abhängig vom voraussichtlichen Alterskapital im Alter 65.

Die Pensionskasse zahlt dann eine Invalidenrente, wenn eine versicherte Person nicht mehr erwerbsfähig ist. Es gibt aber viele Pensionskassen, die eine überobligatorische Invalidenrente im Reglement haben. Dann ist sie in der Regel nicht mehr vom Alterskapital abhängig, sondern vom aktuell versicherten Lohn.

Das ist auch bei Ihnen der Fall, und deshalb stimmt die Aussage ­Ihrer Pensionskasse. Bei Ihnen beträgt die Invalidenrente 70 Prozent des versicherten Lohnes. Das ist relativ grosszügig, denn meistens sind 40 bis 60 Prozent des letzten Lohnes als Invalidenrente versichert.

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