Die Firma Kellerman-Inkasso/­Simon & Partners Limited aus dem englischen Farthing Hill schickte der 65-jährigen saldo-Leserin M.H. aus Sempach LU per E-Mail eine «Letzte Mahnung vor dem gerichtlichen Mahnverfahren». Sie habe eine Rechnung für ein Premium-­Jahresabo bei der Film Soho Ltd. in London offen. Die Leserin wusste jedoch von nichts. Trotzdem sollte sie insgesamt 479,16 Euro überweisen auf das Konto von Kellermann Limited bei der HSBC Bank in Gross­britannien – sonst komme ein Gerichtsvollzieher vorbei, um Wertgegenstände zu pfänden. Die Schreiber drohen: «Sollten Sie am genannten Termin unentschuldigt nicht anwesend sein, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Die Mehrkosten müssen wir Ihnen zusätzlich in Rechnung stellen.» 

Stephan Heiniger, Leiter der saldo-Rechtsberatung, empfiehlt, das Schreiben zu ignorieren: «Man sollte die Rechnung auf keinen Fall bezahlen und keine Postadresse bekanntgeben.» 

In der Schweiz kann übrigens nur das Betreibungsamt Gegenstände pfänden – und das erst nach einer Betreibung.