Meine 19-jährige Tochter ist zurzeit bei einer Psychologin in Behandlung. Die Psychologin hat mir verboten, mit meiner Tochter Kontakt aufzunehmen. Sie will mir auch keine Auskunft über die Behandlung geben. Habe ich als Mutter ein Anrecht auf Mitsprache?

Nein. Da Ihre Tochter volljährig ist, haben Sie im Grundsatz weder ein Mitspracherecht noch ein Auskunftsrecht.

Allerdings kann Ihnen die Psychologin nicht verbieten, mit Ihrer Tochter Kontakt aufzunehmen. An dieses Verbot müssen Sie sich nicht halten. Letztlich kann Ihre Tochter selber entscheiden, was sie tun will.

Falls Sie der Ansicht sind, dass die Psychologin Ihrer Tochter mehr schadet als nützt, so können Sie bei einer der folgenden Stellen Auskunft einholen:

- Schweizer Psychotherapeuten-Verband (SPV), Weinbergstrasse 31, 8006 Zürich, Tel. 01 266 64 00, Fax 01 262 29 96, www.psychotherapie.ch

- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), Choisystrasse 11, Postfach, 3000 Bern 14, Tel. 031 382 03 77, Fax 031 382 08 57, www.psychologie.ch

Die Verbände der Psychologen schalten sich aber nur ein, wenn die Psychologin oder der Psychologe Mitglied im entsprechenden Verband ist. Möglich ist aber auch, dass die Psychologin in keinem Verband ist und möglicherweise auch keine entsprechende Ausbildung hat. Der Titel «Psychologe» ist nicht geschützt.

- Die Interessen der psychisch kranken Menschen vertritt Pro Mente Sana. Kostenlose telefonische Beratung zu rechtlichen und psychosozialen Fragen rund um psychische Krankheiten gibt es unter Tel. 0848 800 858 (Fr. 0.12/Min.), Mo, Di, Do, 9-12, Do auch 14-17 Uhr, www.promentesana.ch

(ge)