Ich bin Lehrling und fahre regelmässig den Geschäftswagen. Kürzlich baute ich einen Selbstunfall; vermutlich bin ich zu schnell in eine Kurve gefahren. Mein Chef hat keine Vollkaskoversicherung und verlangt nun, dass ich den ganzen Schaden übernehme. Muss ich das?

Nein. Als Angestellter müssen Sie nicht automatisch für jeden Schaden aufkommen, den Sie dem Arbeitgeber verursachen.

Es kommt vielmehr auf die genauen Umstände und Ihr konkretes Verschulden an. Bei Schäden, die zum normalen Berufsrisiko gehören, muss ein Arbeitnehmer nichts bezahlen.

Das gilt beispielsweise bei Küchenangestellten, die Geschirr zerbrechen, oder bei Kiosken mit mehreren Angestellten, wenn am Abend Geld in der Kasse fehlt.

Und es gilt auch bei einem Verkehrsunfall mit dem Geschäftswagen, falls nur eine geringfügige Fahrlässigkeit vorliegt.

In Ihrem Fall dürfte indes eine mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. Laut Gerichtspraxis müssen Sie deshalb wohl oder übel einen Teil des Schadens übernehmen.

Wie hoch die Summe ist, hängt von Ihrer Ausbildung, von Ihrem persönlichen Verschulden (Höhe der allfälligen Tempoüberschreitung) und von Ihrem Lohn ab.

Da Sie als Lehrling nur wenig verdienen, wird Ihre persönliche Haftung stark reduziert.

(res)