Nein. Da Sie beide im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind und beide unterschrieben haben, können Sie nur gemeinsam kündigen. Tun Sie es allein, ist die Kündigung nicht wirksam.

Wollen Sie aus dem Vertrag aussteigen, müssen daher Ihr Freund und der Vermieter zustimmen - am besten schriftlich.

Das heisst: Der Vertrag läuft nur dann allein auf Ihren Freund weiter, wenn er bereit ist, Sie freiwillig aus dem gemeinsamen Mietverhältnis zu entlassen - und wenn der Vermieter ihn als alleinigen Mieter akzeptiert.
Ist Ihr Freund einverstanden, können Sie auch einen Ersatzmieter suchen, der an Ihre Stelle tritt. Der Vermieter muss diesen akzeptieren, falls er zahlungsfähig und zumutbar ist.

Solange Sie nicht aus dem Mietvertrag entlassen sind, haften Sie dem Vermieter gegenüber weiterhin solidarisch für den ganzen Mietzins, für die Instandhaltung der Wohnung usw. - auch wenn Sie bereits ausgezogen sind. Der Vermieter kann also frei wählen, von wem er die gesamten ausstehenden Zahlungen einfordern will.
Was Sie und Ihr Freund untereinander über die Aufteilung der Kosten abgemacht haben, braucht ihn nicht zu interessieren. Diese interne Vereinbarung betrifft nur Ihren Freund und Sie.

Tipps: Konkubinatspaare, die gemeinsam einen Mietvertrag abschliessen, sollten dem Vermieter vorschlagen, einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen, der jedem der beiden Partner ein alleiniges Kündigungsrecht zugesteht. In diesem Fall läuft der Vertrag nur noch auf den einen Partner weiter, der in der Wohnung bleibt.

Zudem sollten die Wohnpartner das Verhältnis untereinander in einem schriftlichen Konkubinats-Wohnvertrag regeln. Ein Muster für einen solchen Vertrag finden Sie im Saldo-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick». Sie können das Buch mit der Karte auf Seite 9 oder über www.saldo.ch bestellen.

(ch)