Bisher galt: Wer seiner Deklarationspflicht nicht korrekt nachkam, erhielt die Verrechnungssteuer nicht zurück. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dies sei zu stur und Ausnahmen seien möglich. Dies in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige zwar eine unvollständige Steuererklärung eingereicht, aber noch vor der definitiven Veranlagung ergänzende Angaben gemacht hatte.

Die Steuerverwaltung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Erstdeklaration h&auml...