Die Einkommen aus Schweizer ­Obligationen, Fonds oder Aktien erhält man nur in Raten: 35 Prozent behält der Staat vorläufig zurück. Das Geld geht direkt von der Bank an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Das Gleiche gilt für Sparzinsen ab 200 Franken pro Konto und für Lottogewinne ab 50 Franken. Das Ganze nennt sich Verrechnungssteuer. Der Vorabzug dient den Steuerbehörden als Sicherung ihrer Ansprüche. Versteuert man die Vermögensertr&a...