Nein. Wer wegen einer Krankheit nicht mehr ­arbeiten kann, hat während einer beschränkten Zeit noch Anspruch auf die Familienzulagen – nämlich noch für den ­laufenden und die darauffolgenden drei Monate.

Ausnahme: Zahlt Ihr ­Betrieb auch nach Ablauf dieser drei Monate den Lohn weiter – wenn Sie also keine Krankentaggelder einer Versicherung erhalten –, haben Sie ­weiterhin ­Anspruch auf Familien­zulagen. Und zwar so ­lange, bis Ihr Lohnanspruch erlischt.