Ja. Es gilt die freie Arztwahl. Das heisst, dass auch der ­eigene Kinder- oder Hausarzt die obligato­rischen Vorsorgeuntersuche für Schulkinder durchführen darf. Allerdings müssen die Eltern die Kosten dann oft selbst ­tragen. Weder die Krankenkasse noch die ­Kantone müssen dafür ­zahlen.