Ein K-Tipp-Leser aus Zürich plante mit seiner Familie drei Wochen Ferien im Ausland. Um das Ferienbudget zu entlasten, wollte er die Wohnung für die Zeit der Abwesenheit per Airbnb untervermieten. Er teilte dies seinem Vermieter, den Helvetia Ver­sicherungen, mit. Der war damit nicht einverstanden: «Wir lehnen eine Unter­vermietung per Airbnb grundsätzlich und generell ab», hiess es im Antwortschreiben. Die Helvetia vermietet in der Schweiz über 15'...