Ich wurde mit meinem noch fast neuen Auto unschuldig in einen Unfall verwickelt. Dabei wurde die Heckpartie des Wagens stark beschädigt. Trotz Reparatur gilt mein Auto jetzt als Unfallwagen: Kann ich eine Minderwertentschädigung verlangen?



Ja. Wer unschuldig mit einem anderen Auto zusammengestossen ist, hat Anspruch auf eine kostenlose Wiederherstellung seines Wagens und gegebenenfalls auf eine Minderwertentschädigung.



Die Haftpflichtversicherung des fehlbaren Le...