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30.11.2017
Ob Rechnung, Vorauszahlung oder Kreditkarte: Seit August 2015 sollten Händler in der Schweiz alle Zahlungsarten gleich behandeln. So sieht es eine Vereinbarung zwischen der Wettbewerbskommission und den Kreditkartenherausgebern vor. Doch nach wie vor gibt es Internethändler, die für Zahlungen mit der Kreditkarte eine Gebühr verlangen.
Kunden können die ungerechtfertigten Zuschläge bei den Kartenherausgebern zurückverlangen («Saldo» 12/2016). Doch das klappt nicht immer: Ein K-Tipp-Leser aus Bern wollte den Zuschlag von 50 Franken, den er der Swiss zahlen musste, von der Bank Cornèr zurückfordern. Antwort: Eine Rückerstattung sei zurzeit nicht möglich.
Cornercard-Sprecherin Daniela Gampp berichtigt auf Anfrage: «Diese Antwort war nicht korrekt.» Kunden könnten sich telefonisch oder per E-Mail melden und würden dann das Beanstandungsformular erhalten – per Post oder elektronisch. Laut Gampp erhält der K-Tipp-Leser den Zuschlag zurück.
Nicht nur Cornercard macht den Kunden das Leben unnötig schwer. Auch Besitzer einer Postfinance-Kreditkarte müssen den Kundendienst anrufen, wenn sie einen Zuschlag zurückfordern wollen. Postfinance schreibt auf Anfrage, das Formular werde zurzeit überarbeitet und «so rasch wie möglich» im Internet zur Verfügung gestellt.
Die Kartenherausgeber Bonuscard, Cembra Money Bank und Swisscard stellen im Internet ein allgemeines Beanstandungsformular bereit. Doch ein konkreter Hinweis auf die Rückforderung von Zuschlägen findet sich darin nicht. Die Kunden müssen den Zuschlag unter dem allgemeinen Punkt «andere Gründe» mit dem Stichwort «Kreditkartenzuschlag» geltend machen. UBS und Viseca haben ein spezielles Formular nur für die Rückerstattung von Kreditkartenzuschlägen.
Beanstandungsformulare im Internet
Bonuscard: Ktipp.ch/ed6c58
Cembra Money Bank/Migros Cumulus-Mastercard: Ktipp.ch/ec9e81
Swisscard/Coop Supercardplus: Ktipp.ch/eba8c8
UBS: Ktipp.ch/ea5e2c
Viseca: Ktipp.ch/d9052b
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