Ob Rechnung, Vorauszahlung oder Kreditkarte: Seit August 2015 sollten Händler in der Schweiz alle Zahlungsarten gleich behandeln. So sieht es eine Vereinbarung zwischen der Wettbewerbskommission und den Kreditkarten­herausgebern vor. Doch nach wie vor gibt es Internethändler, die für Zahlungen mit der Kreditkarte eine Gebühr verlangen. 

Kunden können die un­gerecht­fertigten Zuschläge bei den Kartenherausgebern zurückverlangen («Saldo» 12/2016). Doch das klappt nicht immer: Ein K-Tipp-Leser aus Bern wollte den Zuschlag von 50 Franken, den er der Swiss zahlen musste, von der Bank Cornèr zurückfordern. Antwort: Eine Rückerstattung sei zurzeit nicht möglich.

Corner­card-­Sprecherin Daniela Gampp berichtigt auf Anfrage: «Diese Antwort war nicht korrekt.» Kunden könnten sich telefonisch oder per E-Mail melden und würden dann das Beanstandungsformular erhalten – per Post oder elektronisch. Laut Gampp erhält der K-Tipp-Leser den Zuschlag zurück.

Nicht nur Cornercard macht den Kunden das Leben unnötig schwer. Auch Besitzer einer Postfinance-­Kreditkarte müssen den Kundendienst anrufen, wenn sie einen Zuschlag zurückfordern wollen. Post­finance schreibt auf An­frage, das Formular werde zurzeit überarbeitet und «so rasch wie möglich» im Internet zur Verfügung gestellt.

Die Kartenheraus­geber  Bonuscard, Cembra Money Bank und Swisscard stellen im Internet ein allgemeines Beanstandungsformular bereit. Doch ein konkreter Hinweis auf die Rück­forderung von Zuschlägen ­findet sich darin nicht. Die Kunden müssen den Zuschlag unter dem all­ge­meinen Punkt «andere Gründe» mit dem Stichwort «Kreditkartenzuschlag» geltend machen. UBS und ­Viseca haben ein spezielles Formular nur für die ­Rückerstattung von Kreditkartenzuschlägen.

Beanstandungsformulare im Internet

Bonuscard: Ktipp.ch/ed6c58
Cembra Money Bank/Migros Cumulus-Mastercard: Ktipp.ch/ec9e81 
Swisscard/Coop Supercard­plus: Ktipp.ch/eba8c8 
UBS: Ktipp.ch/ea5e2c
Viseca: Ktipp.ch/d9052b