Für den Steuerwert und den Eigenmietwert des Hauses gilt der Eintrag im Grundbuch. Diese werden Ihnen beiden deshalb je hälftig beim Vermögen beziehungsweise beim Einkommen aufgerechnet. Die Hypothek führen Sie beide gemäss der Vereinbarung mit Ihrer Bank – also in Ihrem Fall je hälftig – im Schuldenverzeichnis auf.

Die Zinszahlungen für die Hypothek können Sie entsprechend den effektiven Zahlungen an die Bank geltend machen. Tragen Sie zum Beispiel zwei Drittel und Ihr Freund nur ein Drittel der Zinsschuld, so dürfen Sie auch zwei Drittel der Zinsschuld von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, Ihr Freund ein Drittel.