Ja. Bei der Berechnung der Unfalltaggelder wurde der 13. Monatslohn berücksichtigt. Für die zwei Monate Arbeitsunfähigkeit erhielten Sie also den 13. Monatslohn bereits als Bestandteil der Taggelder. Folglich musste Ihr Arbeitgeber den 13. Monatslohn nur für zehn ­Monate zahlen.