Nein. Sie wären nur zusätzlich bei Freizeitunfällen versichert, wenn das Wochenpensum beim gleichen Arbeitgeber mehr als acht Stunden betragen würde. Es genügt nicht, wenn bloss das Total des Wochenpensums der verschiedenen Stellen über acht Stunden liegt.

Sie sind aber über ihre Kranken­kasse gegen Freizeitunfälle versichert, denn unter diesen Umständen konnten Sie die Unfalldeckung bei der Krankenkasse gar nicht ausschliessen. Übrigens: Unfälle am Arbeitsplatz sind immer versichert – unabhängig von der Anzahl wöchent­licher Arbeitsstunden.