Die SBB vergraulen ihre Stammkunden nicht nur mit dem neuen Swisspass (siehe K-Tipp 12 und 13/2015). Auch die bisherigen Bestimmungen zum Halbtaxabo mit integrierter Visa-Kreditkarte sind alles andere als kundenfreundlich. Das musste Arnold Imboden (Name ge­ändert) aus Widnau SG erfahren. Er besitzt seit einem Jahr ein Halbtax. Damit verbunden ist eine kostenlose Visa-Kreditkarte von Bonuscard. Imboden kündigte die Karte fristgerecht. 

Nach Ablauf des Halbtax teilten ihm die SBB trotzdem mit, es sei automatisch um ein Jahr verlängert worden. Er müsse 150 Franken über­weisen. Warum aber wird ein Halbtax trotz Kündigung verlängert? Begründung der SBB: Imboden hätte die Kombikarte nicht nur bei Bonuscard kündigen müssen, sondern auch zwei Wochen vor Ablauf am SBB-Schalter abgeben sollen. Die Kündigung sei daher ungültig. 

Ähnlich erging es Hans-Dieter Eichhorn aus Diepoldsau SG: Ihm wurde das Halbtax automatisch verlängert, weil er die Kreditkarte nicht gekündigt hatte. Er ging davon aus, dass seine Karte wie ein normales Halbtax ­automatisch am aufgedruckten letzten Gültigkeitstag ausläuft.

SBB: Karte vor Ablauf abgeben

Die SBB berufen sich in beiden Fällen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Beim Halbtax mit Kreditkarte gibts aber drei ver­schiedene anwendbare Geschäftsbedingungen – die sich teilweise widersprechen. Daraus geht hervor: Kreditkarte und Halbtax müssen separat und mit unterschiedlichen Fristen gekündigt werden. Wer in diesem Dschungel sucht, findet auch eine Bestimmung, wonach sich die Halbtax-Visakarte ohne Kündigung automatisch verlängert. Gekündigt werden könne sie nur gegen Rückgabe der Originalkarte zwei Wochen vor Ablauf. 

Imboden wollte sein Halbtax selbstverständlich bis zum letzten Tag benutzen und schickte die Karte erst nach Ablauf des Halbtax-Abos an die Kreditkartenherausgeberin Bonuscard. Laut SBB hätte er aber die Karte am SBB-Schalter abgeben müssen. Sprecherin Lea Meyer: «Kunden erhalten dann eine Übergangskarte in Papierform und können ihr Halbtax damit bis zum letzten Tag nutzen.» Nur: Davon steht in den Geschäftsbedingungen kein Wort.