Eine Tischbombe hätte den Neujahrstag bereichern sollen. Doch das Ding ging wortwörtlich in die Luft und verletzte ein Kind. Ein Fall für das Produktehaftpflicht-Gesetz.



Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch



Es ist Neujahr, Nachmittag. Renato Osta aus Winterthur ZH setzt den zweieinhalbjährigen Dario und den 15 Monate alten Luca neben ihre Mutter aufs Wohnzimmersofa. Geübt im Umgang mit Feuerwerk stellt er eine im Jumbo-Markt Dietlikon ZH gekaufte Tischbom...