Jürg Egli (Name geändert) aus ­Siebnen SZ verbrachte die Herbstferien mit seiner Frau und zwei ­Kindern auf Hawaii (USA). Die Flüge buchte er auf der Website des Reisevermittlers Expedia. Preis: 6228 Franken. Die Tickets erhielt er von Swiss. Egli flog zum so­genannten Economy-Light-Tarif. Das ist die günstigste Tarifkate­gorie. Inbegriffen ist nur ein Handgepäck. 

Nach dem Ticketkauf wollte Egli bei Expedia einen Koffer dazu­buchen. Damit fing der Ärger an. Der Reisevermittler teilte ihm mit, er müsse sich an die Fluggesellschaft wenden. Das Problem: Egli hatte ein Ticket mit Zwischenstopps. Die Teilstrecken flogen die Swiss, die United Airlines und Air Canada. 

Ein Swiss-Sprecher sagt dazu: «Es gelten die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft, die das Ticket ausgestellt hat.» Stellt aber eine Vermittlungsplattform ein Ticket aus, würden die Regeln der­jenigen Airline gelten, welche die grösste Teilstrecke fliegt. Ausnahme: In den USA sei für das Gepäck immer diejenige Airline zuständig, welche die erste Teilstrecke fliegt. Im Fall von Egli war das beim Hinflug die Swiss – beim Rückflug United. Am Ende konnte er den Koffer auf dem Hinflug bei Swiss für 60 Franken und auf dem Rückflug bei United für 60 Dollar dazubuchen.

Tipp: Portale wie Expedia.ch, Momondo.ch und Skyscanner.ch liefern einen Überblick über die Flugpreise – aber nicht über die ­Regeln zum Gepäck. Besser ist es, die Tickets bei der Fluggesellschaft ­direkt zu buchen. So erfahren Kunden, wie viel Extra-Gepäck kostet, und können es dazubuchen.