Sie müssen die Rechnung nicht zahlen.

Zum einen handelt es sich beim Telefonverkauf rechtlich um ein Haustürgeschäft. Da haben die Konsumentinnen und Konsumenten im Prinzip ein siebentägiges Rücktrittsrecht, wenn sie überrumpelt und zum Vertragsabschluss überredet werden.

Mit Ausnahmen allerdings. Eine davon: Die Regelungen über das Haustürgeschäft sind nur anwendbar, wenn der Preis der bestellten Ware oder Dienstleistung 100 Franken übersteigt. So gesehen hätten Sie von Gesetzes wegen kein Rücktrittsrecht. Das dürfte auch der Grund sein, warum der Schlüsselservice 99 Franken kostet.

Aber: Der Verkäufer hat Ihnen am Telefon ein Rückgaberecht mündlich zugesichert. Darauf können Sie sich berufen, denn es wurde zum Vertragsbestandteil. Deshalb müssen Sie die Rechnung nicht zahlen.

Tipp: Bei Firmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen per Telefon verkaufen, ist immer Vorsicht angebracht.

Die Verkäufer arbeiten meist auf Provisionsbasis, haben also ein unmittelbares Interesse an definitiven Abschlüssen. Deshalb kommt es vor, dass ein Verkäufer ein Ja notiert, obwohl der Kunde eigentlich Nein sagte. Und oft erklären sich Kunden bereit, eine Sendung unverbindlich zur Ansicht zu erhalten, aber der Verkäufer notiert trotzdem eine definitive Bestellung. Melden Sie solche Vorgänge bitte dem K-Tipp.

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