Letztes Jahr änderte die Telecomfirma Sunrise ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Kunden wurden darüber nicht informiert. Die Änderung hat es in sich. Zum Zahlungsverzug hiess es vorher in Ziffer 8 der AGB: «Der Kunde hat Sunrise für sämtliche Kosten, die Sunrise durch den Zahlungsverzug entstehen, inklusive den Inkassoaufwand, zu  entschädigen.» 

In der neuen Ziffer 8 heisst es nun: «Sunrise kann ­jeder...