Stillgeld für Mütter - ein Zustupf auf Nachfrage
Viele stillende Mütter wissen nicht, dass einige Krankenkassen ihren Zusatzversicherten ein Stillgeld zahlen.
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saldo 7/2007
18.04.2007
Mirjam Fonti
Muttermilch ist die perfekte Nahrung für ein Baby. Deshalb empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, Babys in den ersten sechs Monaten ausschliesslich zu stillen. Krankenkassen waren bis zur Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verpflichtet, jeder Mutter, die länger als zehn Wochen stillte, ein Stillgeld von 50 Franken zu zahlen.
Im neuen KVG wurde der Zustupf zugunsten der Stillberatungen gestrichen. Doch Zusatzversicherte erhalten bei einigen Kassen noch i...
Muttermilch ist die perfekte Nahrung für ein Baby. Deshalb empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, Babys in den ersten sechs Monaten ausschliesslich zu stillen. Krankenkassen waren bis zur Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verpflichtet, jeder Mutter, die länger als zehn Wochen stillte, ein Stillgeld von 50 Franken zu zahlen.
Im neuen KVG wurde der Zustupf zugunsten der Stillberatungen gestrichen. Doch Zusatzversicherte erhalten bei einigen Kassen noch immer ein Stillgeld. Mütter können sich von einem Arzt, einer Hebamme oder Mütterberaterin bescheinigen lassen, dass sie mindestens zehn Wochen gestillt haben. Dieses Papier ist je nach Versicherung 100 bis 250 Franken wert (siehe Tabelle).
Auch einige kleinere Krankenkassen zahlen Stillgelder. Im Zweifelsfall lohnt es sich, nachzufragen. Das Stillgeldformular muss man selber bei den Krankenkassen anfordern. Nur die Swica sendet den Eltern schon nach der Geburt eine Information und das erforderliche Bestätigungsformular zu.
Die Swica hat sich für das Zahlen des Stillgeldes entschieden, weil es unbestritten sei, dass es Kindern gut bekomme, wenn sie gestillt werden. Auch die CSS sieht das Stillen als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und unterstützt es. Bei der ÖKK, die das höchste Stillgeld zahlt, möchte man Mütter motivieren, ihre Kinder zu stillen. «Das Stillen fördert das Wohlbefinden des Säuglings und stärkt sein Immunsystem», erklärt Sprecher Daniel Hürzeler.
Die positive Wirkung des Stillens stellen auch Kassen, die aufs Stillgeld verzichten, nicht in Abrede. Sie halten jedoch das Stillgeld für ein falsches Signal. «Wenn eine Frau ihr Kind stillt, sollte dies aus Eigenmotivation geschehen», so Kilian Schmidlin von der EGK-Gesundheitskasse. Hinzu komme, dass das gestillte Kind keine Babynahrung benötige: «Entsprechend fallen weniger Kosten an, was indirekt einer finanziellen Entschädigung gleichkommt.» Auch bei der Helsana ist man der Meinung, dass das Stillgeld nicht geeignet ist, Frauen vom Stillen zu überzeugen. Stattdessen habe man beschlossen, die Stiftung zur Förderung des Stillens zu unterstützen.
Detaillierte Infos zum Thema Stillen: www.babycenter.ch/baby/stillen