Wer im Kanton Zürich Anfang Januar seine mutmasslichen Steuern für das Jahr 2019 überwiesen hat, profitiert bis zum Stichtag am 30. September von einem Vorauszahlungszins von 0,5 Prozent. Bei einem Steuerbetrag von 10000 Franken sind das immerhin Fr. 37.50. Zum Vergleich: Auf dem Sparkonto der Zürcher Kantonalbank gibt es zurzeit nur noch 0,025 Prozent Zins. 

In der Deutschschweiz hono­rieren auch die Kantone Appenzell-­Ausserrhoden, Uri und Schwyz früh bezahlte Steuern mit 0,5 Prozent Zins. Sogar 1 Prozent Zins gewähren die Steuerämter der Kantone Appenzell Innerrhoden und Glarus ihren Steuerpflichtigen (siehe Ta­belle im PDF). 

Allerdings gilt dies nur für die kurze Zeitspanne zwischen Erhalt der provisorischen Rechnung und dem Fälligkeitstermin. Nicht mehr ­verzinst werden Vorauszahlungen in den ­Kantonen Bern, Freiburg, Grau­bünden, Luzern, Solothurn, Wallis und Zug sowie beim Bund (direkte Bundessteuern).

Das heisst: Frühes Einzahlen lohnt sich kaum noch oder gar nicht mehr. Zu spät sollte man seine ­Steuerschulden aber auch nicht ­begleichen. Steuerpflichtige, welche die definitive Rechnung nicht innert 30 Tagen zahlen, müssen happige Verzugszinsen von bis zu 6 Prozent abliefern.