Steuern - Gnadenlose Thurgauer Steuereintreiber
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saldo 6/2001
28.03.2001
Christa Looser muss Alimente versteuern, die sie gar nie erhalten hat. Die Beh?rden zeigen sich unerbittlich – und bringen die Mutter in finanzielle Not.
Jahrelang ist Christa Looser ihrer Pflicht nachgekommen und hat p?nktlich ihre Steuern bezahlt. Seit zwei Jahren aber bringt sie eine Forderung des Fiskus in Not – «v?llig ?berraschend», wie die alleinerziehende Mutter heute betont.
Begonnen hat alles Ende Juli 1998. Einer ihrer zwei S?hne wurde vollj?hrig, d...
Christa Looser muss Alimente versteuern, die sie gar nie erhalten hat. Die Beh?rden zeigen sich unerbittlich – und bringen die Mutter in finanzielle Not.
Jahrelang ist Christa Looser ihrer Pflicht nachgekommen und hat p?nktlich ihre Steuern bezahlt. Seit zwei Jahren aber bringt sie eine Forderung des Fiskus in Not – «v?llig ?berraschend», wie die alleinerziehende Mutter heute betont.
Begonnen hat alles Ende Juli 1998. Einer ihrer zwei S?hne wurde vollj?hrig, damit erlosch die Pflicht des Ex-Mannes, monatlich f?r sie und die zwei Kinder 2700 Franken Alimente zu bezahlen. Deshalb nahm Looser bereits Anfang 1998 eine Vollzeitstelle an – was ihre Geldsorgen aber nicht l?ste. Im Gegenteil.
5000 Franken Nachsteuern – f?r nie erhaltene Alimente
Weil sie wieder arbeitete, wurde sie vom Steueramt Frauenfeld von der Vergangenheits in die Gegenwartsbesteuerung umgeteilt. Die Steuerrechnung ber?cksichtigte das neue Erwerbseinkommen, st?tzte sich aber zus?tzlich auf die Alimente des Vorjahres. Mit andern Worten: Die Mutter musste neben dem Lohn auch f?r das ganze Jahr – und nicht nur bis Juli – Alimente versteuern, also auch Beitr?ge, die sie gar nie erhalten hatte. Das Frauenfelder Steueramt verlangte f?r das angeblich h?here Einkommen Fr. 5002.10 Nachsteuern.
Dies ?berstieg das knappe Haushaltsbudget der 41-J?hrigen bei weitem. Deshalb
ersuchte sie die Thurgauer Steuerverwaltung um einen Erlass der Nachsteuern. Ohne Erfolg. Gegen den ablehnenden Entscheid reichte sie beim Finanzdepartement Rekurs ein: «Es ist mir unm?glich, den Betrag zus?tzlich zu meinen laufenden Verpflichtungen aufzubringen, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.»
Der zust?ndige Regierungsrat Roland Eberle zeigte daf?r wenig Verst?ndnis und lehnte ihr Begehren ab. Die 5000 Franken seien geschuldet, lediglich die monatliche Abzahlung reduzierte er von 350 auf 300 Franken. «Diese reduzierten Raten sind ihr absolut zumutbar», urteilte der SVP-Bundesratskandidat im Juni 2000.
Looser ist verzweifelt: «Ich weiss fast nicht mehr, womit ich den Lebensunterhalt bestreiten soll.» Seit letztem Dezember ist sie nach kurzer Arbeitslosigkeit im B?ro einer Autogarage t?tig: 3290 Franken Nettolohn m?ssen reichen f?r Miete, Krankenkasse, die Ausbildungskosten der S?hne – und um die Steuerschuld abzuzahlen.
Kein Pardon: Die Thurgauer Beh?rde bleibt stur
Denn die Beh?rden bleiben hart. Das Treuhandb?ro Moor in Embrach ZH forderte in einem Wiedererw?gungsgesuch vergangenen Februar, die Steuereintreibung nochmals zu ?berdenken – vergeblich. Der oberste Thurgauer Steuerrevisor, Christian Eicher, schmetterte das Begehren ab. Die finanziellen Verh?ltnisse h?tten «sich nicht wesentlich ver?ndert», schreibt er – obwohl Christa Looser heute rund 700 Franken weniger verdient als beim ersten negativen Entscheid. Von saldo konfrontiert, meint Eicher lakonisch: «Ich sehe keinen Anlass, unseren Entscheid zu ?berdenken.»
Treuh?nder Beat Moor ?rgert sich: «Die Thurgauer Beh?rden handeln sehr engstirnig. Frau Looser lebt unter dem betreibungsamtlichen Existenzminimum. Trotzdem muss sie diese ?berh?hten Steuern bezahlen.»
Christa Looser bleibt nur noch, die Betreibung abzuwarten: Bald m?ssen sich
die unnachgiebigen Steuerbeh?rden wohl mit einem Verlustschein zufrieden geben. Geld gibt es keines mehr zu holen.
Marc Meschenmoser
Steuererlass - Ein Rechtsmittel f?r Notlagen
Die Steuergesetze von Bund und Kantonen geben die M?glichkeit von Zahlungserleichterungen bis zum g?nzlichen Erlass rechtskr?ftig geschuldeter Steuern.
Voraussetzung f?r einen solchen Erlass ist in der Regel eine finanzielle Notlage oder ein pers?nlicher H?rtefall. Das heisst: Die Beh?rde pr?ft, ob jemand die geschuldete Steuer tats?chlich nicht bezahlen kann – oder bei einer Bezahlung in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten w?rde. Das Steuergesetz des Kantons Z?rich beispielsweise erw?hnt als m?gliche Gr?nde «eine aussergew?hnliche Belastung durch den Unterhalt der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit oder Krankheit, Ungl?cksf?lle und Verarmung».
Keine Rolle mehr spielt im Erlassverfahren, ob eine Forderung des Fiskus ?berhaupt gerechtfertigt ist. Einw?nde gegen die Richtigkeit einer Steuerforderung m?ssen fristgerecht mit Einsprache, Beschwerde oder Rekurs vorgebracht werden. Dieser Termin ist auf der Einsch?tzung angegeben. Verpassen die B?rger diese Frist, ist die Forderung rechtskr?ftig.