Es gibt kaum ein unangenehmeres Gefühl, als mit weit geöffnetem Mund auf dem Behandlungsstuhl beim Zahnarzt zu sitzen. Das Letzte, an das Patienten in diesem Moment denken, ist die Steuererklärung. Und doch könnte gerade dieser Gedanke die Situation erträglicher machen. Dann nämlich, wenn Steuerpflichtige sich vergegenwärtigen, dass sie die Kosten der Behandlung unter Umständen vom steuerbaren Einkommen abziehen können.



Die Krankenkasse bezahlt zwar den Besuch beim Arzt, ...