Die Finanzmarktaufsicht (Finma) soll Gläubiger, Anleger und Versicherte schützen. So steht es im Finanzmarktaufsichtsgesetz. Doch die Behörde macht nicht den Eindruck, als ob Kundenschutz bei ihr grossgeschrieben wird. Drei Beispiele:

Retrozessionen



Entschädigungen, die Banken hinter dem Rücken ihrer Kunden für deren Anlagen als Vermögensverwalter heimlich einkassieren, gehören dem Kunden. Diesen Grundsatz beton...