Ja. Basis für die Berechnung der AHV-Beiträge bilden das eheliche Vermögen plus die mit 20 multi­plizierten Renteneinkünfte beider Ehegatten. Dies gilt in Ihrem Fall auch dann, wenn Ihr Ehemann bereits pensioniert ist.

Falls Sie ausrechnen wollen, wie viel Sie nächstes Jahr als AHV-­Nichterwerbstätige zahlen müssen, müssen Sie die so berechnete ­Summe durch 2 teilen. Denn bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge auf der Hälfte des ehe­lichen Vermögens und Renteneinkommens. Dann können Sie in der entsprechenden Tabelle Ihren Beitrag herauslesen. Diese Tabelle ­finden Sie auf Seite 6 des AHV-Merkblattes 2.03 «Beiträge der Nichterwerbstätigen» (www.ahv-iv.ch/p/2.03.d).

Beispiel: Bei einem gemeinsamen Jahres-Renteneinkommen von 82000 Franken und einem ehe­lichen Vermögen von 250000 Franken ergibt das für Sie allein eine Ausgangsbasis von 945000 Franken. Daraus resultiert für Sie ein Jahresbeitrag an die AHV von Fr. 1829.65 (inklusive Verwaltungskostenbeitrag von 5 Prozent).

Solche Vorausberechnungen kann man per Internet auf den Websites von vielen kantonalen Ausgleichskassen machen.

Wichtiger Tipp: Melden Sie Ihre Renteneinkünfte und den Stand Ihres Vermögens immer gleich zu Beginn des Jahres der Ausgleichskasse. Warten Sie also nicht, bis die Steuerveranlagung definitiv ist. Sonst drohen Verzugszinsen (K-Geld 2/2018).