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Einigt man sich auf einen Pauschalpreis, muss der Kunde selbst dann nicht mehr zahlen, wenn der Handwerker den Aufwand unterschätzt hat. Wer keine Pauschale vereinbart, sollte wenigstens auf einem Kostendach beharren, das der Handwerker nicht überschreiten darf.

Besonders häufig gibt es nachträgliche Diskussionen, wenn Schimmel vorhanden war. Denn das Ausmass des Problems und die nötigen Arbeiten werden oft erst später sichtbar. Mieter bzw. Haus­besitzer ­sollten sich deshalb vor der Auftragsvergabe über die Schimmelpilzsanierung informieren. Nützliche Infos findet man beim Bundesamt für Gesundheit unter www.bag.admin.ch/Themen ] Wohngifte ] Gesundes Wohnen ] Feuchtigkeitsprobleme und Schimmel.

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