So meistern Sie die finanziellen Tücken der Krankheit
Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist meist über eine Taggeld-Versicherung des Arbeitgebers versichert. Alle anderen müssen ihren Lohnausfall selber versichern. Die Prämien sind sehr unterschiedlich, und es gibt viele Fallen.
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K-Geld 01/2013
06.02.2013
Letzte Aktualisierung:
04.03.2013
Eckhard Baschek
Anders als bei Unfällen ist der Versicherungsschutz in der Schweiz bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht lückenlos gedeckt. Dabei sind Krankheiten achtmal so häufig der Grund für einen Erwerbsausfall. Wer nicht über seinen Betrieb durch eine Kollektiv-Krankenversicherung gegen Lohnausfall durch Krankheit gedeckt ist, muss selber vorsorgen. Die IV zahlt nur bei bleibender Invalidität – und erst ab einem Grad von 40 Prozent. Auch der Versiche...
Anders als bei Unfällen ist der Versicherungsschutz in der Schweiz bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht lückenlos gedeckt. Dabei sind Krankheiten achtmal so häufig der Grund für einen Erwerbsausfall. Wer nicht über seinen Betrieb durch eine Kollektiv-Krankenversicherung gegen Lohnausfall durch Krankheit gedeckt ist, muss selber vorsorgen. Die IV zahlt nur bei bleibender Invalidität – und erst ab einem Grad von 40 Prozent. Auch der Versicherungsschutz der Pensionskassen greift erst bei Invalidität.
Bis IV und Pensionskasse zahlen, stehen Selbständigerwerbende, Hausfrauen sowie Arbeitsuchende ohne Taggeldversicherung bei einer Krankheit ohne Einkommen da (siehe «Krank und arbeitslos»). Ausserdem gibt es viele Arbeitgeber, die nicht über eine kollektive Taggeldversicherung für ihre Belegschaft verfügen, vor allem Kleinbetriebe. In diesen Fällen muss der Betrieb je nach Dauer der Anstellung nur drei Wochen (im ersten Dienstjahr) bis 6 Monate (nach 20 Jahren) weiter den Lohn zahlen.
Prämienvergleich zeigt: Pro Jahr kann man gut 2500 Franken sparen
Für all diese Betroffenen drängt sich der Abschluss einer Einzeltaggeldversicherung auf. Man kann sie bei Kranken- oder Privatversicherungen abschliessen. Die Prämien sind sehr unterschiedlich: Sympany als günstigste Versicherung verlangt mit 900 Franken nur rund ein Viertel der Sanitas mit 3435 Franken. Zudem zahlt diese – im Gegensatz zu Sympany – erst ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit (siehe Tabelle).
Fast alle zahlen erst ab 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit
Mit 3591 Franken noch teurer ist nur die Krankenkasse KPT. Dafür kennt sie für ihre Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit als einzige keine Untergrenze. Es wären somit auch 10 Prozent Ausfall versichert, während alle anderen von K-Geld angefragten Taggeld-Versicherungen frühestens ab 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit einspringen. Bei Unfällen (statt Krankheit) kennen auch Zurich und die Basler keine untere Begrenzung. Die Visana zahlt ab 66,6 Prozent das volle Taggeld, die CSS ab 70 Prozent.
Die meisten Gesellschaften haben ihre Prämien gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (Details: «K-Tipp»-Ratgeber, «So sind Sie richtig versichert», zu bestellen auf Seite 34): Visana, Vaudoise und die CSS haben ihre Tarife leicht gesenkt. Zwei Krankenversicherungen haben sie noch erhöht: die ÖKK um 90 Franken, die Generali um 270 Franken.
Bei den für den Prämienvergleich berücksichtigten Gesellschaften beträgt die Jahresprämie im Durchschnitt rund 1920 Franken. Die National sprang vor einem Jahr erst ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit ein, aktuell richtet sie Leistungen schon ab 25 Prozent aus.
Wichtig zu wissen: Wer sich für eine Taggeld-Vesicherung interessiert, muss mit dem Versicherungsantrag einen Fragebogen zum eigenen Gesundheitszustand ausfüllen. Bestehen bereits Krankheiten, können die Versicherungen einen Vorbehalt machen. Das heisst: Führt eine solche Vorbelastung zum Erwerbsausfall, muss die Versicherung nicht zahlen. Dazu hat sie das Recht, denn eine Taggeld-Versicherung ist freiwillig.
Krank und arbeitslos: Nur 44 Tage Deckung
- Stellensuchende ohne Job sind bei der Arbeitslosenkasse zwar über die Suva gegen Unfälle versichert. Doch der Anspruch auf Taggelder erschöpft sich auf 30 Tage pro Krankheit. Über die gesamte Rahmenfrist beträgt der Anspruch insgesamt 44 Tage. Danach steht man ohne Einkommen aus der Arbeitslosenkasse da.
- Wichtig: Melden Sie Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft dem RAV innert einer Woche. Ab viertem Krankheitstag ist ein Arztzeugnis nötig. Die Krankheitstage sind auch auf dem monatlich an die Kasse abzuliefernden Formular anzugeben. Wer eine Frist unentschuldigt versäumt, verliert für die Tage vor der Meldung den Anspruch auf Taggelder.
Taggeld-Versicherung: Das sollten Sie beachten
- Altersguillotine: Viele Privatversicherer schliessen keinen Krankentaggeldvertrag mit älteren Leuten ab (oft ab 55 Jahre) und praktisch keine mit Teilinvaliden.
- Fragebogen: Alle gesundheitlichen Vorbelastungen angeben. Sonst zahlen Sie Prämien, erhalten aber in einem Krankheitsfall, der auf die verschwiegenen Probleme zurückgeht, keine Leistungen.
- Versicherungsart: Schliessen Sie immer eine Summenversicherung ab, keine Schadenversicherung. Die Summenversicherung hat den Vorteil, dass bei Krankheit fixe Taggelder geschuldet sind. Bei einer Schadenversicherung übernimmt die Versicherung nur effektive Lohneinbussen – und die schwanken vor allem bei Selbständigen. Hausfrauen und Studenten ohne Einkünfte hätten dann überhaupt keinen Taggeldanspruch.
- Leistungsbeginn: Die meisten Versicherungen zahlen ab 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit, andere erst ab 50 Prozent. Das volle Taggeld zahlen viele Versicherer ab 66,6 oder 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit, einige wenige jedoch erst, wenn jemand 100 Prozent krankgeschrieben ist.
- Umrechnung von versichertem Lohn und Taggeld: 100 000 Franken versicherter Lohn (wie im Beispiel in der Tabelle) entsprechen 274 Franken Taggeld. Gezahlt wird für 365 Tage, also auch für Samstage und Sonntage. Selbständige können die Prämien als Aufwand verbuchen.
- Sparmöglichkeit: Prämien lassen sich stark reduzieren, wenn die Wartefrist auf mehr als 30 Tage verlängert wird.