Anders als bei Unfällen ist der Versicherungsschutz in der Schweiz bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit nicht lückenlos gedeckt. Dabei sind Krankheiten achtmal so häufig der Grund für ­einen Erwerbsausfall. Wer nicht über seinen Betrieb durch eine Kollektiv-Krankenversicherung gegen Lohnausfall durch Krankheit gedeckt ist, muss selber vorsorgen. Die IV zahlt nur bei bleibender Invalidität – und erst ab einem Grad von 40 Prozent. Auch der Versiche...