Seit drei Wochen warte ich auf den letzten Monatslohn. Mein Arbeitgeber behauptet, das Salär sei irrtümlich auf ein falsches Konto überwiesen worden.
Habe ich Anrecht auf Verzugszinsen?


Ja. Gemäss Gesetz und der gängigen Urteilspraxis der Arbeitsgerichte muss ein
Arbeitgeber Verzugszinsen zahlen, falls er den Lohn nicht pünktlich zahlt.

In der Regel ist der Zahlungstermin der letzte Tag des laufenden Monats (bei Wochenenden der nächste Werktag).

Es ist aber auch denkbar, dass im Vertrag ein anderes Datum abgemacht ist.

Der Verzugszins ist ab dem Ersten des Folgemo-nats geschuldet. Er beträgt gemäss Gesetz 5 Prozent. Beispiel: Weil sich die 5 Prozent auf ein Jahr beziehen, ergibt das bei einem Lohn von 5000 Franken nach fünf Tagen Verspätung einen Verzugszins von Fr. 3.50.

Tipp: Schreiben Sie bei Lohnverspätungen dem Arbeitgeber sofort einen eingeschriebenen Brief und setzen Sie für die Lohnzahlung eine kurze Frist an (zum Beispiel fünf Tage).

Ist nach Ablauf dieser Frist der Lohn immer noch nicht eingetroffen, können Sie eine zweite Mahnung schicken, noch einmal fünf Tage Frist ansetzen und dann die Arbeit niederlegen.

Falls Sie nach Ablauf dieser zweiten Frist zu Hause bleiben, weil der Lohn immer noch nicht gekommen ist, haben Sie für die Zeit dieses «Streiks» dennoch Anspruch auf Lohn.

(dw)