Ja. Die Firma Sempione Fashion AG, der die Schweizer OVS-Geschäfte gehören, befindet sich in der Nachlassstundung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen zurzeit nicht mehr betrieben werden kann. Sämtliche Verbindlichkeiten, die bis anhin entstanden sind, werden während der Stundung nicht mehr bezahlt. Aus diesem Grund kann sich die Verkäuferin weigern, den Gutschein einzulösen. Häufig werden jedoch auch während der Nachlassstundung noch Gutscheine an Zahlung genommen, falls der Preis der Ware höher ist als der Wert des Gutscheins. Denn gerade Firmen in Nachlassstundung können jeden Franken brauchen, der noch in die Kasse kommt. Zurzeit ist noch unklar, ob über die Firma der Konkurs eröffnet wird. Es könnte sich also lohnen, den Gutschein zu behalten.