Alte Gasherde mit Baujahr 1998 und älter müssen ersetzt werden, sobald Reparaturen am Gerät anfallen. Das verlangen die kantonalen Gaskontrolleure. Sie wollen nur noch Gasherde mit einer Zünd­sicherung. Damit wird das unkontrollierte Austreten von Gas verunmöglicht.

Wer einen neuen Gasherd kaufen will, sollte vorher die Preise der verschiedenen Händler vergleichen. Das gilt allerdings nur für freistehende Modelle. Denn wer einen Einbau-Gasherd ...