Ich habe im Juli eine Reise für den November gebucht und vorausbezahlt. Elf Tage vor der Abreise erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Mein Arzt sagte, in meinem Zustand dürfe ich nicht nach Kenia in ein Malarialand, denn eine Malariaprophylaxe sei bei meinem Zustand gefährlich. Wird meine Annullierungskosten-Versicherung zahlen?

Ja. Der K-Tipp hat die Frage den neun wichtigsten Anbietern von Reiseversicherungen vorgelegt. Alle sagen, dieser Fall sei bei ihnen gedeckt.

Im Grundsatz zahlt die Annullierungskosten-Versicherung, wenn eine Krankheit oder ein Unfall den Reiseantritt verunmöglicht.

Konkret übernimmt die Versicherung jenen Teil des vorausbezahlten Reisearrangements, den man vom Reisebüro wegen der späten Absage nicht mehr zurückerhält.

Gemäss den Bedingungen der Anbieter muss es aber in der Regel eine «ernsthafte» Krankheit sein oder ein «schwerer» Unfall, die eine Reise verunmöglichen. Vereinzelt sind in den Bedingungen auch Schwangerschaftskomplikationen erwähnt.

Eine leichte Grippe genügt also nicht. Ebenso wenig versichert sind Reiseabsagen aus rein persönlichen Gründen (etwa Liebeskummer oder Streit unter Reisepartnern).

Das heisst: Es braucht in jedem Fall ein Arztzeugnis, das die Reiseunfähigkeit belegt.

Im konkreten Fall hat ein Arzt bestätigt, dass eine Malariaprophylaxe (für Kenia ohne Zweifel nötig) das ungeborene Kind gefährden könnte. Das genügt, damit die Annullierungskosten-Versicherung zahlt. Das bedeutet umgekehrt: Eine normal verlaufende Schwangerschaft ohne Komplikationen wäre nicht versichert.

Und: Wenn eine Frau beim Zeitpunkt der Reisebuchung bereits schwanger ist und nun erst merkt, dass es wegen der Malariaprophylaxe Probleme geben könnte, so wird sich die Annullierungskosten-Versicherung ebenfalls quer stellen.

(em)