Ja. Während der Probezeit  darf Ihnen der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Schwangerschaft ist kein Hindernis, auch Krankheit und Unfall nicht. Der Chef muss nur die Kündigungsfrist einhalten. Diese beträgt in der Regel sieben Tage. Es gibt Chefs, die Schwangeren erst zwei Tage vor Ablauf der Probezeit kündigen.

Wichtig ist: Sie müssen den Arbeitgeber nicht sofort über die Schwangerschaft informieren. Falls Sie es ihm erst nach Ablauf der Probezeit mitteilen, sind Sie während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt vor einer Kündigung geschützt.