Schutz für das Sofa und die übrigen Siebensache
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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
Die richtigen Bausteine wählen und dafür nicht zu viel zahlen - darauf kommt es beim Abschluss der Hausratversicherung an. Das VZ VermögensZentrum hat Prämien und Leistungen verglichen.
Es geschah kurz nach 18 Uhr. Connie Kessler aus Maienfeld GR war soeben von der Arbeit nach Hause gekommen - da stach ihr beissender Rauch in die Nase. Das direkt angebaute Nachbarhaus stand in Flammen.
Von der Strasse aus musste die Frau dann zusehen, wie die Feuerwehr vergebens...
Die richtigen Bausteine wählen und dafür nicht zu viel zahlen - darauf kommt es beim Abschluss der Hausratversicherung an. Das VZ VermögensZentrum hat Prämien und Leistungen verglichen.
Es geschah kurz nach 18 Uhr. Connie Kessler aus Maienfeld GR war soeben von der Arbeit nach Hause gekommen - da stach ihr beissender Rauch in die Nase. Das direkt angebaute Nachbarhaus stand in Flammen.
Von der Strasse aus musste die Frau dann zusehen, wie die Feuerwehr vergebens gegen die Flammen ankämpfte - und wie das Feuer zwei Stunden später auf ihre Maisonettewohnung übergriff.
«Damit sich das Feuer nicht noch weiter ausdehnen konnte, haben die Feuerwehrmänner das Dach aufgebrochen und direkt in unsere Wohnung hineingespritzt», erinnert sich Kessler.
Resultat: Hab und Gut im Wert von rund 28000 Franken war praktisch vollständig zerstört.
Den ganzen Schaden muss Kessler selber übernehmen. Denn der Besitzer des Nachbarhauses hatte zwar eine Haftpflichtversicherung, doch die musste nichts zahlen, weil ihm kein Verschulden nachzuweisen war. Und auf ihre Hausratversicherung konnte Kessler nicht zurückgreifen - weil sie gar keine hatte.
Der Fall zeigt: Den Hausrat zu versichern ist durchaus sinnvoll - sowohl für Familien als auch für Singles.
Worauf es ankommt, zeigt dieser Test:
- Erstens gilt es, eine günstige Gesellschaft zu wählen, damit man nicht zu viel Prämie zahlt.
- Zweitens gilt es aber zu beachten, dass die günstigsten Produkte bezüglich Deckungsumfang lediglich einen durchschnittlichen Standard bieten, während die teureren Produkte auch bei den Leistungen top sind. Dies ergibt sich aus dem Gesamturteil über den Leistungsumfang, den das VZ VermögensZentrum bewertet hat.
- Drittens ist es unbedingt nötig, seine Versicherung à la carte, abgestimmt auf die persönlichen Bedürfnisse, zusammenzustellen.
1. Die Grunddeckung und ihre Kosten
Die Prämientabelle auf Seite 16 zeigt die Jahrestarife für das, was man die Hausrat-Basisversicherung nennen könnte.
Die für diesen Test definierte Basisversicherung umfasst:
- Feuer- und Elementarschäden (Brand, Rauch, Blitzschlag, Überschwemmungen, Steinschlag, Sturm usw.);
- Wasserschäden (auslaufendes Leitungswasser, Wasserbetten, Aquarien, Rückstau aus der Kanalisation);
- Schäden infolge Beraubung (also mit Gewalt oder nur mit Androhung von Gewalt);
- Diebstahl und EinbruchSchäden, wenn Diebe in Ihre Wohnung eindringen.
Grundsätzlich lassen sich die einzelnen Bereiche auch nur einzeln - modulartig - versichern.
Mit einer so zusammengestellten Basisversicherung kann die versicherte Person schon mal ruhig schlafen.
Die angegebenen Tarife sind aber insofern mit Vorsicht zu geniessen, als noch Rabatte ins Spiel kommen.
- So gewähren Coop Tele, Helvetia Patria, La Suisse, Mobiliar, Winterthur, Zürich und Züritel nach einigen Jahren so genannte Schadenfreiheitsrabatte zwischen 5 und 25 Prozent, also einen Prämiennachlass für Kundinnen und Kunden, die keine Schäden anmelden.
- Zudem belohnen Basler, Helvetia Patria, National und die Zürich diejenigen Kunden mit Treuerabatten, die sich auf Verträge mit fester langjähriger Laufzeit einlassen (wovon eher abzuraten ist).
- Einige Gesellschaften geben auch Kombirabatte, wenn die versicherte Person auch die Privathaftpflicht-Versicherung bei der gleichen Gesellschaft hat (Allianz, Alpina, Basler, Berner, Elvia, Vaudoise und Zürich).
Dennoch: All diese Rabatte dürfen niemals der alleinige Grund sein, eine Gesellschaft zu wählen. Das generelle Prämienniveau und der Leistungsumfang sind viel wichtiger.
Zum Hausrat zählen übrigens auch Sachen in Keller, Garage, Balkon, Terrasse, Abstellraum, Treppenhaus, Gartensitzplatz, Garten und Estrich.
2. Versicherungssumme richtig festlegen!
Entscheidend bei der Hausratpolice ist die Versicherungssumme, also der Neuwert der gesamten Sachen.
Der ist dort noch relativ gering, wo jemand zwischen Billigschrank und Matratze wohnt. Bei einer Familie mit einem gewissen Lebensstandard können das aber schnell einmal 100000 Franken sein.
In der Tabelle finden Sie die Tarife für die beiden Versicherungssummen 100000 und 200000 Franken. In der Regel verlaufen die Tarife linear entsprechend der Versicherungssumme.
Wichtig ist: Vermeiden Sie Über- und Unterversicherung.
Falls Sie mehr versichern, als Ihr Hab und Gut wert ist, zahlen Sie zu viel für nichts. Sie erhalten nämlich im Schadenfall nie mehr als den Neuanschaffungswert der Sache. (Das bedeutet übrigens: Wenn Sie einen Computer ersetzt bekommen, für den Sie vor einigen Jahren 3000 Franken bezahlt haben, so erhalten Sie vielleicht nur 2000 Franken, weil Computer generell billiger geworden sind.)
Wenn andersherum der Neuwert des gesamten Inventars die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt, besteht eine Unterversicherung - und dann zahlt die Gesellschaft im Prinzip auch bei einem kleineren Schaden proportional weniger.
Die meisten Gesellschaften verzichten aber auf eine Kürzung, wenn die Schadensumme kleiner ist als zehn Prozent der Versicherungssumme (Coop Tele, Swissline und Züritel verzichten sogar ganz auf Kürzungen).
Ein Beispiel für Unterversicherung: Ist der gesamte Hausrat nur zur Hälfte des effektiven Neuwerts versichert und wird zum Beispiel bei einem Zimmerbrand Mobiliar im Neuwert von 20000 Franken zerstört, so ersetzt die Versicherung anteilsmässig auch nur 10000 Franken (50 Prozent des Neuwerts).
Alle Gesellschaften bieten Verträge mit automatischer Summenanpassung an, welche jedes Jahr der aktuellen Teuerung angeglichen werden. Achtung: Teure zusätzliche Neu-Anschaffungen sind so nicht aufgefangen.
3. Die Zusatzdeckungen sind meist unnötig
Es gibt Gefahren, die in diesem Basispaket nicht enthalten sind - insbesondere der so genannte «einfache Diebstahl auswärts» ohne Gewaltanwendung, also ausserhalb der Wohnung. Beispiele dafür wären der Trickdiebstahl, der Diebstahl aus Autos, der Diebstahl von Sportgeräten etwa an einer Sportveranstaltung oder wenn Reisegepäck abhanden kommt.
Aber: Wer keine wertvollen Dinge ausserhalb der Wohnung mitführt oder gut auf seine Siebensachen aufpassen will, kann auf diese teure Zusatzdeckung getrost verzichten.
Wer sie hingegen braucht, muss entscheiden, bis zu welcher maximalen Summe die mitgeführten Sachen gegen «einfachen Diebstahl auswärts» versichert sein sollen.
Die maximale Entschädigung ist dann begrenzt auf diese speziell vereinbarte Versicherungssumme - auch wenn Ihnen ein teurerer Gegenstand gestohlen wurde (wobei Sie aber in jedem Fall bei einem Schaden einen Selbstbehalt von 200 Franken zahlen müssen).
Für eine Versicherungssumme von 2000 Franken bewegen sich die Zusatzprämien für den «einfachen Diebstahl auswärts» - je nach Gesellschaft - zwischen 60 und 100 Franken pro Jahr.
Das ist relativ teuer - unter anderem auch deshalb, weil unter diese Rubrik nicht nur Velos und Skis fallen, sondern auch die bei Dieben sehr beliebten Natels. Und Natelklau aus dem Auto gilt als «einfacher Diebstahl auswärts».
Als Erweiterung zum «einfachen Diebstahl auswärts» bieten einige Gesellschaften eine verbesserte Deckung von Reisegepäck an.
Dann sind Koffer und beispielsweise die Videokamera nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Beschädigung von aussen versichert und beispielsweise auch dann, wenn das Transportunternehmen das Reisegepäck «verhühnert».
Falls Sie mit teurem Gepäck reisen, sollten Sie sich vor dem Abschluss nach den genauen Modalitäten der jeweiligen Gesellschaft erkundigen.
Falls die Erweiterung für Reisegepäck eingeschlossen sein soll, kostet die Zusatzprämie für den «einfachen Diebstahl auswärts» - je nach Gesellschaft - zwischen 80 und 130 Franken pro Jahr.
Tipp: Die Reisegepäckversicherung ist im Rahmen der Hausratversicherung günstiger als die speziellen Reisegepäckversicherungen, die Sie zum Beispiel im Reisebüro für die Ferienzeit abschliessen können.
Zudem hat man mit der Hausratversicherung einen Ganzjahresschutz für das Reisegepäck, und damit ist auch der Wochenendtrip ins Tessin versichert.
Wer teure Glasvitrinen oder -vasen hat, kann dafür die Mobiliarglas-Zusatzdeckung kaufen. Bei einigen Gesellschaften (aber nicht bei allen!) sind dann auch Brüche von Tischplatten aus Naturstein versichert. Die Mobiliarglas-Zusatzdeckung kostet zwischen 10 und 50 Franken pro Jahr.
Besitzer von Wohnungen oder Häusern sollten auch das Gebäudeglas einschliessen, also die eigenen Fenster versichern. In der Regel sind dann auch Glaskeramikplatten, Klosetts und Lavabos eingeschlossen.
Mieterinnen und Mieter hingegen müssen Fensterscheiben und Kochplatten nicht versichern, weil sie ja dem Vermieter gehören! Beschädigt ein Mieter eine Fensterscheibe, so übernimmt das seine Privathaftpflicht-Versicherung.
Auch bei der Glasversicherung muss man sich in der Regel für eine bestimmte Versicherungssumme entscheiden (zum Beispiel 2000 Franken). Die Prämien für Mobiliar- und Gebäudeglas zusammen belaufen sich auf rund 30 bis 80 Franken pro Jahr (je nach Gesellschaft und Versicherungssumme). In der Regel ziehen die Gesellschaften hier keinen Selbstbehalt ab.
Die Gesellschaften bieten noch etliche andere Zusatzdeckungen an; im Normalfall sind sie nur für Versicherte mit speziellen Bedürfnissen sinnvoll. Lassen Sie sich beraten.
Noch ein Hinweis für Hauseigentümer: Bei einem Einbruch entstehen am Gebäude selber auch Schäden, beispielsweise an Türen. Diese gehören nicht zum (beweglichen) Haushalt.
Die Hausratversicherung zahlt aber trotzdem eine bestimmte maximale Summe (je nach Gesellschaft in der Regel zwischen 3000 und 10000 Franken) für Nottüren oder Notverglasungen, Schlossänderungs oder Räumungskosten oder Hotelspesen wegen Unbewohnbarkeit der Räume sowie die Reparatur von Haustüre und Fenstern.
4. Eingeschränkte - Leistungen und Limiten bei der Entschädigung
Aus der Tabelle zum Deckungsumfang auf Seite 17 geht hervor, dass die Entschädigung der Hausratversicherung in vielen Fällen eingeschränkt sein kann.
- Die allermeisten Gesellschaften (ausser Züritel) verlangen vom Kunden, dass er sich in vielen Fällen mit einem Selbstbehalt von mindestens 200 Franken an den entstandenen Kosten mitbeteiligt. Die Entschädigung an den Kunden verringert sich also um diesen Betrag. Das heisst auch: Für Bagatellschäden unter 200 Franken gibt es in diesen Fällen keine Entschädigung.
Die Tabelle auf Seite 17 zeigt, bei welchen Schadensarten dieser minimale Selbstbehalt auf jeden Fall zur Anwendung kommt und somit obligatorisch ist. In der Regel ist es auch nicht möglich, diesen Selbstbehalt mittels Mehrprämie wegzubedingen.
Umgekehrt können Versicherungsnehmer, die mehr Risiko selber tragen wollen, den Selbstbehalt erhöhen (beispielsweise bis 1000 Franken); die Gesellschaften belohnen dieses Verhalten mit einer Prämienreduktion von maximal lediglich 10 Prozent. Es lohnt sich also nicht.
- Auch Bargeld und Wertpapiere (inkl. Sparhefte, Münzen, Kreditkarten) unterliegen Beschränkungen. Die meisten Gesellschaften ersetzen maximal zwischen 3000 und 5000 Franken.
Wem beispielsweise bei einem Einbruch 20000 Franken Bargeld gestohlen werden, erhält je nach Gesellschaft lediglich 3000 oder 5000 Franken ersetzt - maximale vereinbarte Versicherungssumme gemäss Police hin oder her.
Das heisst auch: Opfer von Taschendieben ausserhalb des Hauses (ohne Gewalt) erhalten von der Hausratversicherung keinen Bargeld-Ersatz, und man geht auch leer aus, wenn sich der Dieb ohne Gewalt in ein Haus einschleichen kann (etwa durch ein offenes Fenster.)
Gegen Mehrprämie kann man sich aber teilweise besser versichern und auf diese Weise die Beschränkung der Entschädigung umgehen.
- Die Tabelle auf Seite 17 zeigt, dass auch gestohlener Schmuck nicht immer à discrétion ersetzt wird. Die Entschädigungs-Obergrenzen in der Tabelle (teils in Prozent der vereinbarten Versicherungssumme) gelten für Klunker, die man zu Hause aufbewahrt. Auch hier kann man sich gegen Mehrprämie besser versichern.
- Cheminéebesitzer, Raucher und Fans von Kerzen sollten darauf achten, dass Sengschäden gedeckt sind (zum Beispiel Löcher im Teppich wegen eines herausgefallenen Holzteils). Das ist nicht bei allen Gesellschaften der Fall. Das Gleiche gilt für die in der Tabelle erwähnten Schäden «durch Nutzfeuer und Wärme». So ein Schaden entsteht beispielsweise, wenn man einen Gegenstand zu nahe an eine brennende Kerze hält und der Gegenstand dann verkohlt ist oder wenn ein Gegenstand ins Cheminée fällt.
- Bis zu einer gewissen Höhe (meist 10000 bis 30000 Franken, je nach Gesellschaft) sind Hausratgegenstände auch ausserhalb der eigenen Wohnung versichert (aber nicht gegen «einfachen» Diebstahl ohne Gewaltanwendung, wozu es eine Zusatzdeckung braucht.
Diese Bestimmung kommt beispielsweise zum Tragen, wenn das Hotelzimmer oder die gemietete Ferienwohnung brennt.
- Ebenso weit unter der in der Police vereinbarten Versicherungssumme liegt die Entschädigung für Eigentum von Gästen sowie für anvertraute Sachen, fremde Besitztümer also, die der Versicherungsnehmer zu sich in Obhut genommen hat.
- Im Grundsatz vergütet die Hausratversicherung die beschädigten oder gestohlenen Sachen zum Neuwert bzw. zum Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gegenstandes (im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Police, die immer nur den geringeren aktuellen Wert zum Zeitpunkt des Schadenereignisses, den so genannten Zeitwert, ersetzt).
Das ist aber nicht in jedem Fall so. Die Tabelle auf Seite 17 zeigt, welche Sachen in der Hausratversicherung trotzdem nur zum aktuellen Zeitwert ersetzt werden. Das ist insbesondere bei nicht mehr gebrauchten Sachen der Fall sowie bei bestimmten Sportgeräten.
Wer will, kann seine Sportgeräte bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie zum Neuwert versichern.
5. Das Testfazit
«Die Zürich hat zwar ein teures Produkt, doch es ist mit Abstand das beste unter den verglichenen Gesellschaften», betont Nicola Waldmeier vom VZ VermögensZentrum.
Dafür sind bei der Zürich so viele verschiedene Rabatte zu holen, dass Waldmeier die Zürich als «Rabattkönigin» bezeichnet.
Zur Ehrenrettung der beiden ebenfalls teuren Swissline und Mobiliar sei erwähnt, dass die angegebenen Prämien in der Tabelle auf Seite 16 Glasdeckungen enthalten, welche bei den anderen Gesellschaften separat zu versichern sind (was aber viele Versicherte gar nicht brauchen).
Von den Gesellschaften mit den günstigsten Prämien hat die Telefonversicherung Züritel die besten Leistungen. So gesehen ist sie die Testsiegerin.
Wer hingegen vor allem auf eine günstige Prämie schielt, geht mit Vorteil zur Coop Tele.
Ernst Meierhofer
Tipps für den Abschluss
- Überlegen Sie vor dem Abschluss, welche Deckungen für Sie wichtig sind und welche nicht. Wer beispielsweise nichts Wertvolles ausser Haus mitnimmt oder keine wertvollen Glasmöbel hat, braucht dafür keine entsprechende Zusatzdeckung; und Mieter müssen nicht die Sachen des Vermieters (zum Beispiel das Fensterglas) versichern.
- Falls Sie Sonderwünsche haben, können viele Gesellschaften darauf eingehen. Erkundigen Sie sich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mit teurem Gepäck reisen. Oder wenn Sie alles zum Neuwert versichern wollen. Oder wenn Sie zu Hause viele Wertsachen aufbewahren. Denken Sie daran, dass sich auch die Hausratversicherung modulartig und massgeschneidert zusammensetzen lässt.
- Für junge Leute haben etliche Gesellschaften spezielle Produkte im Angebot.
- Holen Sie mehrere Offerten ein.
- Lassen Sie sich nicht von kleinen Besonderheiten blenden, welche die Gesellschaften gross herausstreichen. Sie sind oft blosse Augenwischerei.
- Verzichten Sie auf höhere Selbstbehalte. Sie lohnen sich nicht.
- Achten Sie bei der Auswahl der Gesellschaft nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf den Leistungsumfang. Einige Details dazu ersehen Sie aus der Tabelle auf Seite 17. Die besseren Produkte sind tendenziell auch teurer (haben allerdings teils ausgebaute Rabattmöglichkeiten).
- Bestehen Sie auf Kurzfristverträgen, die sich nach einem Jahr automatisch verlängern. So bleiben Sie flexibel. Langfristig fahren Sie am besten, wenn Sie das für Sie massgeschneiderte Angebot mit jährlich kündbarem Vertrag wählen.
- Im Grundsatz umfasst die Hausratpolice das Eigentum sämtlicher Familienmitglieder. Probleme könnte es aber dort geben, wo noch familienfremde Personen im gleichen Haushalt wohnen. Erkundigen Sie sich. Auch Konkubinatspaare sollten sicherstellen, dass sie in der Hausratversicherung wie eine Familie behandelt werden.
- Im Schadenfall will die Versicherung Kaufbelege sehen. Bewahren Sie Ihre Quittungen (und eventuell Fotos) von teuren Gegenständen deshalb an einem sicheren Ort auf, wo sie auch vor Verbrennen geschützt sind.
- Überprüfen Sie regelmässig, ob die vereinbarte Versicherungssumme möglichst dem effektiven Neuwert Ihres Hausrats entspricht.