Ja. Sie können verlangen, dass er den Schimmelpilz um­gehend und fachgerecht beseitigt. Denn Schimmel­befall in der Wohnung kann der Gesundheit schaden und stellt einen Mangel am Miet­objekt dar. Sollte der Vermieter trotz Mahnung nicht aktiv werden, können Sie den Pilz selbst beseitigen lassen und dem Vermieter dafür Rechnung stellen.

Alternative: eine Klage bei der Schlichtungs­behörde für Mietsachen. Diese soll Ihren Vermieter dazu verpflichtet, den Mangel zu ­beheben. Zudem können Sie verlangen, dass der Mietzins so lange reduziert wird, bis der Pilz entfernt ist.