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K-Geld 02/2012
24.03.2012
Letzte Aktualisierung:
27.03.2012
27.03.2012
Nein. Der Auftrag ist jederzeit widerrufbar. Im Todesfall geht er an die Erben über, bis er von diesen gekündigt wird. Bei einer allfälligen Handlungsunfähigkeit könnte Ihr Vormund darüber entscheiden – wenn er Handlungsbedarf sieht.
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