Die Klägerin ist an der Verhandlung am Bezirks­gericht Bülach ZH nicht anwesend. Ihr Anwalt vertritt sie und begründet die Klage. «Meine Mandantin schloss per 1. Juni 2017 ein Mobilfunk- und Internetabo für 69 Franken pro Monat ab», beginnt er. Bereits die erste Rechnung sei falsch gewesen, nämlich 74 statt 69 Franken. Und die Aufschaltgebühr habe 150 Franken statt wie abgemacht 99 Franken betragen. Zudem sei ihr auch der Mai in Rechnung gestellt ...