Nein. Zwar ist die unentgeltliche Rechtspflege kein Geschenk. Der Staat kann später die vorläufig von ihm übernommenen Kosten ­zurückfordern, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage in der Zwischenzeit deutlich verbessert hat. Dieser Anspruch verjährt aber zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

Die Verjährung kann zwar unterbrochen werden, etwa mit einer Betreibung. Sie haben aber nie eine ­Betreibung erhalten. Da seit Ihrer Scheidung mehr als zehn Jahre vergangen sind, müssen Sie also nichts mehr zahlen.