Neues Bundesgerichtsurteil. Wenn Banken oder Vermögensverwalter Anlagefonds ein­setzen, erhalten Sie dafür oft Vergütungen von den Fonds­gesellschaften. Solche Retro­zessionen gehören aber dem Kunden, hat das Bundesgericht 2006 entschieden.

Eine wichtige Frage in ­diesem Zusammenhang war ­gerichtlich bisher noch nicht abschliessend geklärt: Wann verjähren solche Ansprüche: nach fünf Jahren, wie die ­Banken behaupteten – oder nach zehn Jahren, wie nam­hafte Juristen meinten?

Im Juni 2017 hat das ­Bundesgericht diese Diskussion beendet: Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre.