Bereits 2006 hatte das Bundesgericht geurteilt: Vermögensverwalter müssen die Vergütungen, die sie von «Herstellern» von Finanzprodukten erhalten (Retrozessionen), ihren Kunden weitergeben. Insgesamt, so schätzt man, geht es in der Schweiz um 2,5 Milliarden Franken, das sind auf zehn Jahre gerechnet 25 Milliarden Franken.



Die Banken betonten damals, der höchstinstanzliche Gerichtsentscheid gehe sie nichts an, schliesslich beziehe sich das Urteil...