Für viele Berufstätige ist bei ­Erreichen des ordentlichen AHV-­Alters noch nicht Arbeitsschluss. Auch wer nach 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) erwerbstätig bleibt, muss weiterhin Sozial­abgaben an AHV/IV/EO ent­richten. Rentenbildend sind diese Beiträge aber nicht mehr. Immerhin entfällt der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung.

Ab Alter 64/65 sind Einkommen bis 1400 Franken monatlich oder 16 800 Franken jährlich von der AHV-Pflich...