Ja. Im Falle Ihrer Tochter müsste die IV die Kosten übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle unter 20-Jährigen gilt: Die IV zahlt, wenn die Therapie zum Ziel hat, den jungen Patienten ins Erwerbsleben einzugliedern. Zudem muss die Behandlung geeignet sein, damit die Jugendlichen ihre Erwerbsfähigkeit verbessern können.