Ja. Während der Probezeit darf Ihnen der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Er muss einfach die Kündigungsfrist einhalten. Sie beträgt in der Regel sieben Tage. Krankheit, Unfall und auch Schwangerschaft sind dabei kein Hindernis.
Erst nach der Probezeit sind Arbeitnehmer besser geschützt: Dann darf der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr während 30 Tagen nicht kündigen, im zweiten bis und mit fünften Dienstjahr während 90 Tagen und danach während 180 Tagen nicht.