Pro-Symbio Plus - Verjüngungs-Pille verboten
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Gesundheitstipp 1/2000
01.01.2000
Werbe-Prospekt eines Zürcher Versandhändlers verstösst gegen Gesetz
Möchten Sie in einem halben Jahr 10 bis 20 Jahre jünger werden? Dieses Wunder verspricht Pro-Symbio Plus. Der Vertrieb der Pille ist verboten.
Das «Wunder der Verjüngung» wirkt laut Prospekt gegen vieles: Pro-Symbio Plus soll die Haut straffen, Osteoporose verhindern, den Blutdruck und das Cholesterin senken, Fett reduzieren und schliesslich auch noch den Sexualtrieb steigern. Kosten pro Mon...
Werbe-Prospekt eines Zürcher Versandhändlers verstösst gegen Gesetz
Möchten Sie in einem halben Jahr 10 bis 20 Jahre jünger werden? Dieses Wunder verspricht Pro-Symbio Plus. Der Vertrieb der Pille ist verboten.
Das «Wunder der Verjüngung» wirkt laut Prospekt gegen vieles: Pro-Symbio Plus soll die Haut straffen, Osteoporose verhindern, den Blutdruck und das Cholesterin senken, Fett reduzieren und schliesslich auch noch den Sexualtrieb steigern. Kosten pro Monat: 249 Franken.
Der Pillen-Prospekt ist auch im Briefkasten von Puls-Tip-Leserin Lisa Jud gelandet. Die Psychologin aus Zürich ärgert sich: «Da nützt jemand schamlos die Sehnsucht des Menschen nach ewiger Jugend aus. Das ist Bauernfängerei», sagt sie.
Auch Hormonspezialist Urs Zumsteg zweifelt an der Wirkung: «Das Wunder der Verjüngung ist Pro-Symbio Plus garantiert nicht», sagt der Chefarzt des Basler Kinderspitals.
Das Mittel habe längst bekannte Inhaltsstoffe: Eine Mischung von Aminosäuren, die auch in Getreide, Fleisch und Eiern vorkommen. «Sie stimulieren den Körper dazu, Wachstumshormone auszuschütten, aber nur für eine ganz kurze Zeit.» Dafür, dass dieser Prozess verjüngend wirke, gebe es keine wissenschaftlichen Beweise.
Hinter der «wundersamen» Pille steckt der Zürcher Versandhändler Heinz Schreiber, der vom Verjüngungs-Wahn in den USA profitieren will: Dort spritzen sich in die Jahre gekommene, reiche Geschäftsleute täglich Hormone in den Körper - und hoffen auf die ewige Jugend.
Die Versprechen im Prospekt dürfe man «nicht allzu wörtlich nehmen», wiegelt Schreiber ab. Es handle sich «lediglich um eine Ergänzungsnahrung». Weil der Prospekt missverständlich sei, wolle er ihn möglichst schnell überarbeiten.
Viel Zeit dazu bleibt ihm nicht. Inzwischen hat die Kantonale Heilmittelkontrolle Zürich ein Verfahren gegen Schreiber eröffnet. Die Pille zu vertreiben ist nämlich verboten.
Pirmin Schilliger