Die Gesetzeslage ist klar: Alle Auslagen in den Schaufenstern müssen mit Preisen ausgezeichnet sein - und zwar so, dass man sie von aussen gut lesen und eindeutig zuordnen kann. So steht es in der Preisbekanntgabe-Verordnung.



Der K-Tipp prüfte, ob sich die Händler an die Vorschriften halten. Ergebnis der Stichprobe in 12 Städten und Ortschaften: Fast ein Drittel der 160 Geschäfte schrieben die Preise lückenhaft, missverständlich oder gar nicht an.



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