Meine Krankenkasse - die Luzerner Hinterland - hat mir im Januar nicht nur die Prämie für die Grundversicherung in Rechnung gestellt, sondern zusätzlich noch Fr. 2.40 als «Beitrag für die Gesundheitsförderung». Ist das korrekt?

Ja. Grundlage dafür ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG). Es verlangt, dass alle Versicherten «jährlich einen Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung» zahlen müssen. Diesen Beitrag zur Gesundheitsförderung dürfen (und sollten) die Krankenkassen nach Ansicht des Aufsichtsamtes separat und zusätzlich zur ordentlichen Prämie in Rechnung stellen.

Er beträgt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene Fr. 2.40 pro Jahr.

Anders ausgedrückt: Die Fr. 2.40 sind nicht Bestandteil der ordentlichen Versicherungsprämie.

Dass eine Krankenkasse den Beitrag zur Gesundheitsförderung explizit aufführt und auch noch gesondert in Rechnung stellt, ist allerdings selten. Viele Kassen machen wegen der 20 Rappen pro Monat gar kein «Büro» auf, sondern berücksichtigen sie - falls überhaupt - bei der Kalkulation der Grundversicherungsprämie. Andere Kassen erwähnen bei der Prämienrechnung «inkl. Beitrag zur Gesundheitsförderung», die meisten sagen dazu gar nichts.

Dank diesem Beitrag der Versicherten fliessen pro Jahr rund 17 Millionen Franken an die zuständige Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung, auch Stiftung 19 genannt.

Bekannt wurde sie durch die umstrittene Kampagne, in welcher der teuflische Dr. Luzi Fehr provokativ - und ironisch - zu ungesundem Verhalten auffordert.

(em)