Paolo Galeati aus Oberengstringen ZH bestellte bei Sunrise telefonisch ein Handyabo. Der Vertrag kam per Einschreiben. Galeati wunderte sich, als der Pöstler das Couvert vor seinen Augen aufriss, einen Vertrag hervorzog und ihn zur sofortigen Unterschrift drängte.

Doch Galeati weiss: «Man sollte nie etwas unterschreiben, ohne es genau gelesen zu haben.» Zudem ärgert es ihn, dass der Pöstler den Vertrag einsehen konnte. «Wo bleibt meine Privatsphäre? Es geht niemanden etwas an, was im Couvert steckt.» Das stimmt: Jeder hat laut Verfassung ein Anrecht auf privaten Briefverkehr. Die Verletzung des Postgeheimnisses ist sogar strafbar.

Sunrise nimmt ein Angebot der Post für Geschäftskunden in Anspruch: «Brief mit Vertragsunterzeichnung.» Der Pöstler handelte bei Paolo Galeati also auf Anweisung der Post: saldo liegt eine Checkliste für Briefträger vor. Dort steht unter Punkt 1: «Verträge vom Kunden unterschreiben lassen.» Danach soll der Pöstler dem Kunden ein Vertragsexemplar aushändigen und dann den unterschriebenen Vertrag im Geschäftsantwortcouvert direkt an Sunrise zurückschicken. 

Sunrise nutze diese Postdienstleistung, «weil der Empfänger in der Regel auch gleich sein neues Handy erhält und es dafür eine Vertragsunterzeichnung braucht», sagt Sunrise-Sprecher Markus Werner. Der Kunde werde bei der Bestellung über den Ablauf informiert. Galeati widerspricht: Er sei am Telefon nicht informiert worden. Denn er hätte diesem Vorgehen nie zugestimmt.

Post und Sunrise widersprechen sich

Laut Post erhält der Kunde vom Vertragspartner vorab den Vertrag zugeschickt, den er in Ruhe lesen könne. Das sei mit Sunrise vertraglich vereinbart. Nur: Galeati hat im Voraus weder den Vertrag noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. Auch Sunrise-Sprecher Werner widerspricht der Post: «Der Kunde kann die Verträge direkt bei der Übergabe durch den Pöstler durchlesen.» Immerhin: Sunrise verspricht, künftig den Vertrag vorab per E-Mail zuzustellen.

Doch zwei Probleme bleiben ungelöst. Kunden können an der Haustür nicht prüfen, ob es der gleiche Vertrag ist wie im E-Mail. Und das Briefgeheimnis wird weiterhin verletzt.  Laut Post öffnet der Pöstler das Couvert nur mit Einwilligung des Kunden. Doch in der Anleitung für den Briefträger steht nichts davon. 

Zu den Kosten der Dienstleistung wollten weder Sunrise noch die Post Auskunft geben. Aus Internetangaben der Post lässt sich aber schliessen, dass Sunrise der Post mindestens 24 Franken pro Brief mit Unterschrift zahlen muss.