Wer einen gemeinsamen Haushalt durch Scheidung auflöst und in der Folge weniger Möbel, Geräte usw. besitzt, kann die Hausratversicherung den neuen Umständen anpassen und die Prämie senken. Eine Überversicherung ist nicht nur teuer, sondern auch sinnlos, denn mehr als den entstandenen Schaden ersetzt die Versicherung nie.



Das Gesuch kann auch ausserhalb der Kündigungsfristen gestellt werden. In der Regel passen die Versicherungsgesellschaften die Police jederzeit den veränd...