Die Pensionskassen verschicken jeweils Anfang Jahr jedem Versicherten einen persönlichen Vorsorgeausweis. In der Rubrik «Altersleistungen» ist dort ersichtlich, wie hoch sein Guthaben im Zeitpunkt der Pensionierung voraussichtlich ausfällt. Dieses Geld kann er dann als Kapital oder als Rente beziehen. Auf diese Angaben ist jedoch kein Verlass. Es handelt sich um eine Prognose. Und die kann über das tatsächlich im Alter zur Verfügung stehende Geld täus...