Pensionskassen: Das müssen Teilzeitler wissen
Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen in der Schweiz arbeitet teilzeit. Ihre Vorsorgesituation lässt oft zu wünschen übrig. SPEZIAL zeigt, wie sie sich verbessern lässt.
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Haus & Garten 4/2005
21.09.2005
Christian Kaiser
Die volle AHV-Rente von derzeit 2150 Franken gibt es erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 77 400 Franken. Das heisst: Je weniger man verdient, desto kleiner fällt die Rente aus. Teilzeit Arbeitende sind häufig von solchen Kürzungen betroffen. Im schlechtesten Fall erhalten sie bloss die Minimalrente von 1075 Franken.
Aufbessern lässt sich die AHV mit der zweiten Säule, der Pensionskasse (PK). Der Arbeitgeber ist aber erst ab einem Einkommen von aktuell 19 350 ...
Die volle AHV-Rente von derzeit 2150 Franken gibt es erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 77 400 Franken. Das heisst: Je weniger man verdient, desto kleiner fällt die Rente aus. Teilzeit Arbeitende sind häufig von solchen Kürzungen betroffen. Im schlechtesten Fall erhalten sie bloss die Minimalrente von 1075 Franken.
Aufbessern lässt sich die AHV mit der zweiten Säule, der Pensionskasse (PK). Der Arbeitgeber ist aber erst ab einem Einkommen von aktuell 19 350 Franken pro Jahr verpflichtet, Teilzeitangestellte in die Pensionkasse aufzunehmen und dementsprechend auch Arbeitgeberbeiträge zu entrichten.
Die PK-Beiträge werden aber nicht auf dem Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf dem versicherten Lohn. Er entspricht dem Bruttoeinkommen minus Koordinationsabzug.
Hanna M. zum Beispiel verdient als Teilzeit-Barkeeperin zwar 30 000 Franken. Bei der Pensionskasse ist aber nur ein Lohn von 7425 Franken versichert (30 000 Franken minus 22 575 Franken Koordinationsabzug). Auf diesen Betrag muss Hanna M. Pensionskassenbeiträge zahlen. Und die Pensionskassenbeiträge ihres Arbeitgebers richten sich ebenfalls danach, wie auch ihre künftige Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrente.
Nur ein Drittel der PKs bietet Teilzeitlern gute Lösungen
Einzelne Pensionskassen nehmen für Teilzeitangestellte einen reduzierten Koordinationsabzug vor. Das erhöht die versicherte Lohnsumme.
Wäre Hanna M. mit ihrem 60-Prozent-Pensum einer solchen Kasse angeschlossen, würde sich der versicherte Jahreslohn auf 16 455 Franken erhöhen und somit mehr als verdoppeln (30 000 minus [0,6 x 22 575 Franken]). Hanna M. müsste aber auch entsprechend höhere PK-Beiträge zahlen.
Leider bietet bisher nur rund ein Drittel der Kassen Teilzeitlern eine solche Lösung an, und für etwa 10 Prozent der Teilzeitler fällt der Koordinationsabzug ganz weg. Wer sich für einen Teilzeitjob bewirbt, wirft also mit Vorteil einen kritischen Blick in das PK-Reglement des potenziellen Arbeitgebers.
Pensionskasse: Der versicherte Lohn
Der versicherte Lohn ist jener Lohnteil, der als Grundlage für die Festlegung der Pensionskassenbeiträge gilt. Er berechnet sich aus dem Lohnanteil bis maxima- 77 400 Franken minus den Koordinationsabzug von 22 575 Franken (Stand 2005).
Verdient eine Teilzeitangestellte jährlich 23 400 Franken, würde ihr versicherter Lohn nach Koordinationsabzug nur 825 Franken betragen. Für diese Summe lohnt sich ein Eintritt in die PK kaum. Deshalb hat das Gesetz eine Minimalsumme in der Höhe von 3225 Franken eingeführt. Davon profitieren alle, deren Jahreseinkommen zwischen 19 350 und 25 800 Franken beträgt. Ihr versicherter Jahreslohn beträgt automatisch 3225 Franken.
Darauf müssen Sie bei mehreren Jobs achten
Fal- 1: Zwei oder mehr Teilzeitbeschäftigungen mit je unter 19 350 Franken Jahreslohn Grundsätzlich sind Sie bei keiner Pensionskasse versichert. Ergeben die einzelnen Pensen addiert jedoch ein Jahreseinkommen von über 19 350 Franken, so können Sie sich freiwillig einer der beiden Pensionskassen anschliessen. Voraussetzung: Das PK-Reglement eines Ihrer Arbeitgeber sieht diese Möglichkeit vor.
Falls dies nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur, sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen und das Gesamteinkommen dort zu versichern (Adresse siehe unten).
Fal- 2: Zwei Teilzeitjobs von je über 19 350 Franken
Sie sind üblicherweise automatisch bei zwei Pensionskassen versichert. Das ist aber dann ungünstig, wenn beide Pensionskassen den vollen Koordinationsabzug (Fr. 22 575) abziehen.
Bei einem Jahreseinkommen von insgesamt 70 000 Franken (zum Beispiel 35 000 bei Arbeitgeber A, 35 000 bei Arbeitgeber B) beträgt der versicherte Verdienst lediglich 24 850 Franken. Sie können hier Ihren versicherten Verdienst erhöhen, indem Sie Ihr gesamtes Einkommen bei einem der beiden Arbeitgeber versichern. Die PK eines Arbeitgebers muss diese freiwillige Versicherungsmöglichkeit jedoch vorsehen.
Fal- 3: Haupterwerb mit über 19 350 Franken Einkommen und ein Nebenerwerb mit unter 19 350 Franken
Der Haupterwerb (zum Beispiel 40 000 Franken) ist automatisch versichert, der Nebenerwerb (zum Beispiel 15 000 Franken) hingegen nicht. Lassen Sie den Nebenerwerb freiwillig bei Ihrem Hauptarbeitgeber mitversichern, sofern dessen PK-Reglement diese Möglichkeit vorsieht.
Adressen
Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Geschäftsstelle Zurlindenstrasse 49, 8003 Zürich, Tel. 043 333 36 98, www.aeis.ch
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